Die UN-Kinderrechtskonvention ist die völkerrechtliche Grundlage für die Rechte der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 2016 hat der UN-Kinderrechtsausschuss seine Allgemeine Bemerkung Nr. 20 über die Kinderrechte im Jugendalter veröffentlicht. Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 nimmt der UN-Ausschuss speziell die Altersgruppe zwischen 10 und 18 Jahren – die soziologisch als Jugendliche bezeichnet wird – in den Focus.
Diese Lebensphase ist gekennzeichnet sowohl durch wachsende Herausforderungen, erweiterte Handlungsoptionen als auch durch ein erhöhtes Maß an Vulnerabilität.
Der UN-Kinderrechtsausschuss ermutigt die Vertragsstaaten, den Wert und die Chance dieser Lebensphase anzuerkennen.