Qualitätssicherung
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Schulen, die am Grundschulprogramm Kinderrechte teilnehmen wollen, benötigen für die Teilnahme den Beschluss der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz.
- Schulen benennen mindestens eine Person, die Ansprechpartner*in für die Landeskoordinatorin ist.
- Schulen benennen eine Person (oder richten eine Steuerungsgruppe ein), die den schulischen Entwicklungsprozess hin zu einer „Kinderrechteschule“ begleitet und steuert.
- Die Person, die den Entwicklungsprozess steuert, nimmt an den Netzwerktreffen teil, die von der Landeskoordinatorin ausgerichtet werden.
- Mindestens zwei Vertreter*innen der Schule nehmen an der Fortbildung teil.
- Bei mindestens einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin an der Fortbildung handelt es sich um einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin aus dem Ganztag.
- Die Schule führt einen Päd. Tag zum Thema: Kinderrechte durch. Für die Durchführung stellt die Landeskoordinatorin einen Trainer/ eine Trainerin zur Verfügung.
- Die Schule führt im Rahmen der Fortbildung ein Kinderrechteaudit durch.
- Die Schule verpflichtet sich einmal im Jahr einen Kinderrechtetag für die gesamte Schulgemeinschaft durch-zuführen.
- Die Schule hat die UN KRK als Unterrichtsgegenstand ins Curriculum
- Die Schule hat die Kinderrechte in ihr Leitbild aufgenommen
- Nach Abschluss der Fortbildung erhält die Schule eine Plakette. Die Schule bringt die Plakette im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung an die Schule an.
- Nach Abschluss der Fortbildung nimmt die Schulleitung an einem Bilanzgespräch mit der Landes-koordinatorin teil.
- Die Schule gibt jährlich eine Rückmeldung an die Landeskoordinatorin über ihre Aktivitäten.