Qualitätssicherung
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Schulen, die am Grundschulprogramm Kinderrechte teilnehmen wollen, benötigen für die Teilnahme den Beschluss der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz.
- Schulen benennen mindestens eine Person, die Ansprechpartner*in für die Landeskoordinatorin ist.
- Schulen benennen eine Person (oder richten eine Steuerungsgruppe ein), die den schulischen Entwicklungsprozess hin zu einer „Kinderrechteschule“ begleitet und steuert.
- Die Person, die den Entwicklungsprozess steuert, nimmt an den Netzwerktreffen teil, die von der Landeskoordinatorin ausgerichtet werden.
- Mindestens zwei Vertreter*innen der Schule nehmen an der Fortbildung teil.
- Bei mindestens einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin an der Fortbildung handelt es sich um einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin aus dem Ganztag.
- Die Schule führt einen Päd. Tag zum Thema: Kinderrechte durch. Für die Durchführung stellt die Landeskoordinatorin einen Trainer/ eine Trainerin zur Verfügung.
- Die Schule führt im Rahmen der Fortbildung ein Kinderrechteaudit durch.
- Die Schule verpflichtet sich einmal im Jahr einen Kinderrechtetag für die gesamte Schulgemeinschaft durch-zuführen.
- Die Schule hat die UN KRK als Unterrichtsgegenstand ins Curriculum
- Die Schule hat die Kinderrechte in ihr Leitbild aufgenommen
- Nach Abschluss der Fortbildung erhält die Schule eine Plakette. Die Schule bringt die Plakette im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung an die Schule an.
- Nach Abschluss der Fortbildung nimmt die Schulleitung an einem Bilanzgespräch mit der Landes-koordinatorin teil.
- Die Schule gibt jährlich eine Rückmeldung an die Landeskoordinatorin über ihre Aktivitäten.
Schulentwicklung über Multiplikatoren
Wie funktioniert Schulentwicklung über Multiplikatoren?
Für die Teilnahme an der Fortbildung meldet die Schulleitung die Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Schule an. Eine Schule kann nur mit mindestens zwei gemeldeten Teilnehmer*innen teilnehmen. Darüber hinaus können beliebig viele Vertreter*innen einer Schule angemeldet werden. Es ist relevant, dass mindestens eine pädagogische Fachkraft aus dem Ganztag teilnimmt. Die Benennung eines „multiprofessionellen Teams“ stellt sicher, dass die Inhalte der UN-KRK sich in der gesamten Bildungseinrichtung schulprogrammatischentfalten können. Darüber hinaus ist die Schulleitung angehalten am ersten Tag der Fortbildung (Kick Off) sowie am letzten Tag der Fortbildung (Bilanztag) teilzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass gleich am ersten Tag Absprachen zwischen Teilnehmer*innen und Schulleitung hinsichtlich der Weichenstellung einer jeden Schule im Rahmen ihrer schulprogramma-tischen Entwicklung getroffen werden. Dass Schulentwicklung über Multiplikatoren (hier die zur Teilnahme gemeldeten Personen einer Schule) nur unter großen Herausforderungen möglich ist liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund fällt
der Schulleitung eine besondere Rolle zu. Dass Schulentwicklung über Multiplikatoren (hier die zur Teilnahme gemeldeten Personen einer Schule) nur unter großen Herausforderungen möglich ist liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund fällt der Schulleitung eine besondere Rolle zu.
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Rolle der Schulleitung