bildung zwingend, da die Ergebnisse des Kinderrechteaudits (im Rahmen der Fortbildung) in den Klassenrat rückgekoppelt werden müssen. Eine solche Rückkopplung ergibt sich zwingend, wenn das vorgängig durchgeführte Schüler*innen Audit nicht bloße Makulatur sein soll. Wer Kinder und Jugendliche befragt, muss diese auch an der Lösung ggf. identifizierter Missstände beteiligen.
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