Struktur und Inhalt der Fortbildung
“Eine Schule wird nicht per Dekret und „von oben“ eine Schule, die Bildung auf den Kinderrechten gründet, sondern dann, wenn Lehrer, Eltern und Kinder damit anfangen, das Bekenntnis zu den Kinderrechten in Analysen der Aufgaben und der Arbeit der Schule umzusetzen und auf dieser Grundlage Vorhaben planen.
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Entscheidend ist, dass diese Vorhaben nicht als Zusatztätigkeiten am Rande des Schulgeschehens angesehen werden, die von freiwillig Engagierten mit übrig gebliebenen Mitteln betrieben werden, sondern zum Curriculum und Profil der Schule gehören.“
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Lothar Krappmann 2016: Kinderrechte, Demokratie und Schule: Ein Manifest, S. 52
Trainingsprogramm Kinderrechtsbildung
Bildung durch Menschenrecht
Ziel: Formen des Lernens und Unterrichtens, welche die Rechte der Lernenden und der Lehrenden achten
- Partizipationsstufen, Voraussetzung
- Bedingungen für Partizipation
- Beteiligungsformate im Schulalltag
- Klassenrat / Schülerparlament
- Unterrichtsfeedback
- Kinderrechtliche Gestaltung pädagogischer Beziehungen
- Aufbrechen von Stereotypisierungen und Einübung in Perspektivwechsel
- Formen der Verletzungen / Reaktionen auf Verletzungen
- kinderrechtlich basierte Übereinkommen versus Klassenregeln
-
- Lebenswelten von Kindern
- Kinderschutz in der Schule
Beschwerdemanagement - Rückmeldesysteme
- Kinderrechtsbeauftragte an der Schule
- Kinderschutz im kommunalen und lokalen Umfeld
- Kinderrechtsbildung ist Menschenrechtsbildung
- Kinderrechtsbildung als curriculare Querschnittsaufgabe
- Kompetenzbereiche: erkennen, bewerten, handeln
- Solidarität und Empowerment / Kinderrechteprojekte / KR-Tage
- Reflexion des schulischen Entwicklungsprozesses
- Kompetenzaufbau für zielgerichtete Schulprogrammarbeit